FG Pressemitteilung: Steuerfreie Umsätze aus der Kryokonservierung weiblicher Eizellen
Die Kryokonservierung (kühle Lagerung) von Eizellen ist auch dann als umsatzsteuersteuerfreie Heilbehandlung nach § 4 Nr. 14 UStG anzuerkennen, wenn die Eizellen nach erfolgreicher erster Schwangerschaft zur Herbeiführung von weiteren Schwangerschaften vorgehalten werden.
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