FG Pressemitteilung: Steuerfreiheit von Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgeldern eines Gemeindevertreters
Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder, die ein Mitglied und Vorsitzender einer Gemeindevertretung aufgrund der gemeindlichen Entschädigungssatzung in einer jährlichen Höhe von 2.792 EUR bis zu 2.942 EUR erhält, sind in Hessen nicht in voller Höhe nach steuerfrei.
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