FG Pressemitteilung: Steuerliche Absetzbarkeit von Aufwendungen für ein Wertgutachten bei Scheidung
Gutachterkosten für die Wertermittlung einer Immobilie, die im Rahmen des Ehescheidungsverfahrens wegen Auskunftserteilung und Zahlung von Zugewinn anfallen, sind mangels Zwangsläufigkeit nicht als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abziehbar. So das Hessische FG.
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