FG Pressemitteilung: Umsatzsteuer für Geldspielgeräte ist rechtmäßig
Der 3. Senat des FG Hamburg hat entschieden, dass die Erhebung von Umsatzsteuer auf den Betrieb von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit unionsrechtskonform und verfassungsgemäß ist.
Powered by Reisesuchmaschine
