FG Pressemitteilung: Untergang von Verlustvorträgen bei vorweggenommener Erbfolge
Körperschaftsteuerliche Verlustvorträge entfallen auch dann gem. § 8c KStG, wenn Anteile im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übergehen. Dies hat das FG Münster entschieden.
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