FG Pressemitteilung: Vergütung für eine Arbeitnehmererfindung kein begünstigter Arbeitslohn
Das FG Münster hat entschieden, dass eine an einen Arbeitnehmer für dessen Erfindung gezahlte Vergütung weder eine Entlohnung für eine mehrjährige Tätigkeit noch eine Entschädigung darstellt.
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