FG Pressemitteilung: Verjährter Pflichtteilsanspruchs als Nachlassverbindlichkeit
Das Schleswig-Holsteinische FG hat entschieden, dass der Alleinerbe kann nach dem Tod des verpflichteten Erblassers seinen nunmehr gegen sich selbst gerichteten Pflichtteilsanspruch auch dann noch geltend machen und als Nachlassverbindlichkeit vom Erwerb abziehen kann, wenn der Anspruch bereits verjährt ist.
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