FG Pressemitteilung: Verluste eines Hobbyautoren nicht steuerlich absetzbar
Mit (noch nicht rechtskräftigem) Urteil hat das FG Rheinland-Pfalz entschieden, dass Verluste, die ein (Hobby-)Autor wegen der Veröffentlichung eines Buches mit Kurzgeschichten erzielt hat, steuerlich nicht anzuerkennen sind.
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