FG Pressemitteilung: Verrechnungsmöglichkeit von Verlusten aus sogenannten Termingeschäften
Alt-Verluste aus Termingeschäften, die in der Zeit des mittlerweile ausgelaufenen Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) entstanden sind, können nicht ohne weiteres mit Erträgen verrechnet werden, die nach dem nunmehr gültigen Investmentsteuergesetzes (InvStG) erzielt wurden.
Powered by Börsen-Handelssysteme