FG Pressemitteilung: Voller Fahrtkostenabzug für „fliegendes“ Personal!
Der Werbungskostenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Einsatzflughafen ist bei einer Flugbegleiterin nicht auf die sog. Entfernungspauschale von 0,30 EUR pro Entfernungskilometer begrenzt. Stattdessen sind die tatsächlichen Fahrtkosten zu berücksichtigen. So das FG Münster.
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