FG Pressemitteilung: Voller Freibetrag für Inlandserwerb auch bei beschränkter Erbschaftsteuerpflicht
Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass sich die Höhe des steuerfrei bleibenden Erwerbs auch bei nur beschränkter Erbschaftsteuerpflicht nach den vollen Freibeträgen bestimmt, die für den unbeschränkt steuerpflichtigen Erwerb von Todes wegen gelten.
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