FG Pressemitteilung: Vorsteuerabzug auch bei sogenannter unregelmäßiger Einfuhrumsatzsteuer
Eine „Einfuhr für das Unternehmen“ i.S.v. § 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG setzt nicht voraus, dass der den Abzug der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) als Vorsteuer begehrende Unternehmer im Zeitpunkt der Einfuhr die Verfügungsmacht über den eingeführten Gegenstand innehat. So das FG Hamburg.
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