FG Pressemitteilung: Zuschätzung im Rahmen der Außenprüfung eines Imbissbetriebs
Das FG Hamburg hat entschieden, dass die im Zeitpunkt einer Außenprüfung festgestellten Umsätze auch den zurückliegenden Prüfungsjahren im Rahmen einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen zugrunde gelegt werden können, sofern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse zwischenzeitlich nicht wesentlich geändert haben.
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