FG Rheinland-Pfalz: Preisnachlässe für Außendienstmitarbeiter beim Autokauf
Das FG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass Rabatte, die Außendienstmitarbeiter einer Krankenkasse beim Autokauf von Autoherstellern erhalten, nicht als Arbeitslohn versteuert werden müssen.
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