FG Rheinland-Pfalz: Vater muss an Mutter ausgezahltes Kindergeld an Familienkasse zurückerstatten
Ein Vater muss zu Unrecht gezahltes Kindergeld auch dann an die Familienkasse zurückerstatten, wenn es nicht an ihn, sondern auf seine Anweisung auf ein Konto der Mutter ausgezahlt wurde, auf das er keinen Zugriff hat. Das entschied das FG Rheinland-Pfalz.
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