FG Rheinland-Pfalz: Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen
Ein Steuerpflichtiger, der mit seinen Eltern eine sog. Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen vereinbart, aber die Kostenübernahme für ein Alten- oder Pflegeheim ausschließt, kann keinen vollen Sonderausgabenabzug erhalten.
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