FG Rheinland-Pfalz: Werbungskosten eines Botschafters für seine Dienstwohnung im Ausland
Das FG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass die Werbungskosten eines Botschafters für seine Dienstwohnung im Ausland nicht mit der Begründung gekürzt werden dürfen, die Wohnung sei unangemessen groß.
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