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Finale Betriebsaufgabe: Keine "Steuerentstrickung" bei Betriebsverlegung ins Ausland (FG)

Der BFH hat mit seine Rechtsprechung zur sog. finalen Betriebsaufgabe aufgegeben. Sie besagte, dass der Unternehmer, der seinen bisher im Inland ansässigen Betrieb in einen ausländischen Staat verlegte und von dort aus fortführte, die im Betriebsvermögen angesammelten stillen Reserven - wie bei einer Betriebsaufgabe - sofort aufdecken und versteuern musste.









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