Finanzbehörden des Bundes und der Länder: Finanzverwaltung gewährt bei Nachzahlungszinsen vorläufigen Rechtsschutz
Der IX. Senat des BFH hatte kürzlich in einem Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung eines Zinsbescheids schwerwiegende verfassungsrechtliche Zweifel hinsichtlich der Höhe von Nachzahlungszinsen für Verzinsungszeiträume ab dem 1.4.2015 geäußert. Darauf hat die Finanzverwaltung nun reagiert.
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