Finanzdienstleistungen: Gewerbesteuerliche Sonderregelung (FinMin)
Die obersten Finanzbehörden der Länder äußern sich aktuell zur Abgrenzung von Hilfs- und Nebengeschäften zu Finanzdienstleistungsgeschäften zu anderen Geschäften bei Leasing- und Factoringunternehmen bei der Anwendung des § 19 Abs. 3 Nr. 4 GewStDV.
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