FinMin: Bescheinigung der "Ansässigkeit" bei Mitunternehmerschaften
Die Ausstellung einer Ansässigkeitsbescheinigung für Mitunternehmerschaften (Personengesellschaften) ist regelmäßig nicht möglich. Eine Personengesellschaft als solches ist nicht abkommensberechtigt und kann damit nicht „ansässig“ im Sinne eines DBA sein.
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