Digitale oder elektronische Sprachwerke (E-Books) sind keine Bücher. Die Überlassung oder Vermietung unterliegt als elektronische Dienstleistung dem Regelsteuersatz.
Eine Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 16 AO) liegt auch bei einer auf die individuelle Situation des Verbrauchers ausgerichteten Aufklärung und…
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