FinMin: Finanzämter können ab Mitte März mit der Veranlagung der Einkommensteuer 2014 starten
Da Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen bundesweit gesetzlich bis Anfang März Zeit haben, die für die Steuerberechnung benötigten Daten elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln, können die Finanzämter im Land erst ab Mitte März beginnen, die Einkommensteuererklärungen 2014 zu bearbeiten.
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