FinMin Kommentierung: Aufwandsentschädigungen mindern Werbungskostenabzug
Landräte, hauptamtliche Bürgermeister und Beigeordnete müssen ihre Werbungskosten um erhaltene Dienstaufwandsentschädigungen mindern. Das Finanzministerium Baden-Württemberg weist mit Erlass vom 11.3.2014 darauf hin, dass diese Verrechnung nicht für die Kosten eines Wahlkampfes gilt.
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