FinMin Kommentierung: Einheitlichkeit der Leistung bei Großveranstaltungen
Ein Kombi-Ticket begründet grundsätzlich die Identität zwischen Eintrittskarte und Fahrschein. Folgerichtig dienen alle Eintrittskarten einer Veranstaltung gleichsam als Fahrausweis (i. d. R. im Nahverkehr). Oftmals ist deren zeitliche Anwendbarkeit zudem eingeschränkt, sodass die ausgestellten Kombi-Tickets während der jeweiligen Veranstaltung nur einmalig für den Hin- und Rückweg zur Veranstaltung (i. d. R. auch nur einige Stunden vor und nach Veranstaltungsbeginn) genutzt werden können.
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