FinMin Kommentierung: Erstattete Praxisgebühr mindert nicht den Sonderausgabenabzug
Bis Ende 2012 mussten gesetzlich Krankenversicherte noch eine Praxisgebühr von 10 EUR pro Quartal zahlen. Das FinMin Schleswig-Holstein und die OFD Rheinland erklären, dass diese Beträge nicht als Sonderausgaben abziehbar sind und entsprechende Erstattungen der Krankenkassen spiegelbildlich nicht die abziehbaren Sonderausgaben mindern.
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