FinMin Kommentierung: Schuldzinsen infolge Währungskursverlusts im Vermietungsbereich nicht abziehbar
Das FinMin Hamburg stellt in einer aktuellen Fachinformation die höchstrichterliche Rechtsprechung dar, die in 2019 zur Abziehbarkeit von Schuldzinsen bei Umschuldung eines Fremdwährungsdarlehens ergangen ist.
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