FinMin Kommentierung: Steuerschuldner der Grunderwerbsteuer
Bei einem grunderwerbsteuerpflichtigen Tatbestand kann es je nach Sachverhalt einen oder mehrere Steuerschuldner geben (§ 13 Nr. 1 – 6 GrEStG). Mit dem Problem, wer Schuldner der Grunderwerbsteuer ist, setzt sich ein für die Praxis hilfreicher Erlass des FinMin Schleswig-Holstein auseinander.
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