Folgenschwerer Irrtum: Finanzamt pfändet flott ein falsches Konto
Finanzämter dürfen Konten pfänden, wenn Steuerschulden nicht bezahlt werden. Kommt es zu einer Verwechslung, gibt es für die Betroffenen nicht viele Reaktionsmöglichkeiten. Entschädigung ist nicht zu erwarten.
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