Freistellungsaufträge werden ohne Steuer-Identifikationsnummer unwirksam
Wer bereits vor längerer Zeit einen Freistellungsauftrag eingerichtet hat, sollte diesen zu Beginn des Jahres unbedingt überprüfen. Grund dafür ist eine Gesetzesänderung, die zum 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist. Dadurch werden Freistellungsaufträge unwirksam, wenn bei der Bank nicht die Steuer-Identifikationsnummer hinterlegt ist. Dann müsste die Bank einen Steuerabzug bei Kapitalerträgen vornehmen. Vor 2011 […]
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