Frist beachten: Vorsteuervergütung in Drittländern bis 30. Juni beantragen
Unternehmer, die im Ausland Waren oder Dienstleistungen beziehen und dort nicht registriert sind, können sich die Vorsteuer im Vergütungsverfahren erstatten lassen. Für die Vorsteuervergütung in Drittländern (= Nicht-EU) endet die Antragsfrist am 30. Juni.
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