Fußballprofi als Wirtschaftsgut: Bilanzierung von Ablösezahlungen (BFH)
Die Ablösezahlungen an den abgebenden Verein sind nicht sofort abziehbare Betriebsausgaben, sondern als Anschaffungskosten auf die Nutzungsmöglichkeit "an dem Spieler" zu aktivieren und auf die Vertragslaufzeit abzuschreiben.
Powered by Börsen-Handelssysteme
