Gebäude auf fremdem Grund und Boden: AfA-Befugnis des Herstellers (BFH)
Wer die Herstellungskosten für ein fremdes Gebäude getragen hat, das er zu betrieblichen Zwecken nutzen darf, hat diese bilanztechnisch „wie ein materielles Wirtschaftsgut“ zu behandeln und nach den für Gebäude geltenden AfA-Regeln abzuschreiben.
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