Gehaltsrückzahlung: Steuerlicher Abzug trotz Nichtversteuerung im Zahlungsjahr (FG)
Gehaltsrückzahlungen können unter bestimmten Voraussetzungen als negativer Arbeitslohn angesetzt werden. Eine GmbH-Geschäftsführerin hatte nun doppeltes Glück: Das FG Düsseldorf ließ die steuermindernde Berücksichtigung ihrer Gehaltsrückzahlung zu, obwohl die zugrunde liegende Gehaltszahlung im Vorjahr nicht besteuert wurde.
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