Gerichtsurteil - Ein Bordell ist kein Hotel – kein Steuernachlass
Der Steuernachlass für Hotels gilt nicht für Bordelle. Das hat das Düsseldorfer Finanzgericht entschieden. Ein Hotelbesitzer hatte Zimmer an Prostituierte vermietet und wollte von dem Steuervorteil profitieren.Powered by Kreditvergleich