Geringfügig entlohnte Beschäftigung: Aufhebung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht im Minijob
Geringfügig entlohnt Beschäftigte haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. Ab dem 1.7.2026 gibt es aber auch einen einmaligen Weg zurück.
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