Geringfügige Beschäftigung: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht für Minijobs rechtzeitig anzeigen
Arbeitnehmer, die in diesem Jahr eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aufnehmen, sind grds. rentenversicherungspflichtig. Eine Befreiung ist möglich und muss fristgerecht angezeigt werden. Ansonsten sind Pflichtbeiträge zu zahlen, für die u. U. der Arbeitgeber allein aufkommen muss.
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