Gesellschafterdarlehen und Rückstellungen: Abzinsung (BFH)
Ein unverzinsliches Gesellschafterdarlehen ist abzuzinsen, wenn am Bilanzstichtag mit einer Fortdauer der Kapitalüberlassung für mindestens weitere zwölf Monate zu rechnen ist. Auch eine Verbindlichkeitsrückstellung ist abzuzinsen, wenn sie aus der Sicht des Bilanzstichtags voraussichtlich mindestens zwölf Monate Bestand haben wird.
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