Gesetzeswirrwarr: Auffassungsunterschiede zwischen BFH und BVerfG (BFH)
Nachdem der BFH die Regelung zur Mindestbesteuerung (§ 2 Abs. 3 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002) zunächst wegen Verstoßes gegen das Gebot der Normenklarheit dem BVerfG zur Normenkontrolle vorgelegt und das BVerfG darauf die Vorlage als unzulässig verworfen hat, entscheidet er nunmehr über die Anwendung des Gesetzes.
Powered by Versicherungsvergleich