Gesetzgeber misst mit zweierlei Maß - Spitzensteuersatz und Sozialabgaben: Die Mittelschicht wird für Leistung nicht belohnt
1965 mussten Arbeitnehmer das 15-fache des Durchschnittslohns verdienen, um den höchstmöglichen Steuersatz zu zahlen. Seither hat sich der Spitzensteuersatz genauso wie das deutsche Steuersystem insgesamt gründlich verändert.
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