Gestaltungstipp: Entgeltlicher Erbverzicht
Wirtschaftlich gesehen bedeutet ein Erb- und Pflichtteilsverzicht oft, dass der "Verzichtende" den Anteil an dem späteren Erbe gegen einen Kaufpreis in Höhe der vereinbarten Abfindung veräußert. Dies lädt zu Gestaltungsüberlegungen ein.
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