Gewerbesteuer: Besteuerungsvermeidung durch grenzüberschreitende Organschaften (BFH)
Der BFH hat mit heute veröffentlichtem Urteil die Begründung einer sog. gewerbesteuerlichen Organschaft "über die Grenze" zwischen einer inländischen Untergesellschaft und einer ausländischen Obergesellschaft anerkannt.
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