Gewerbesteuer: Keine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags bei Beteiligung an vermögensverwaltender
Einer grundstücksverwaltenden GmbH, die als Komplementärin an einer ihrerseits vermögensverwaltenden KG beteiligt ist, ist nicht die sog. erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG zu gewähren.
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