Gewerbesteuer: Keine Hinzurechnung des fiktiven Gewinnanteils i.S.d. § 5 Abs. 1 KapErhStG a. F. (BF
Der fiktive Gewinnanteil i.S.d. § 5 Abs. 1 KapErhStG a.F. (Rückzahlung von Nennkapital bei dessen Herabsetzung) ist dem Gewinn aus Gewerbebetrieb bei der Ermittlung des Gewerbeertrags gemäß § 7 GewStG 1991 nicht hinzuzurechnen.
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