'Gewerbesteuer: Solarstromeinspeisung schließt erweiterte Gewerbesteuerkürzung aus (FG)
Wer selbsterzeugten Solarstrom in das allgemeine Stromnetz einspeist, übt eine gewerbliche Tätigkeit aus und kann deshalb nicht die sog. erweiterte Gewerbesteuerkürzung des § 9 Nr. 1 Satz 2 ff GewStG in Anspruch nehmen.
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