Gewerbesteuer-Zerlegung: Kurzarbeitergeld kein Arbeitslohn
Tausende Betriebe haben wegen der anhaltenden Krise Kurzarbeit eingeführt. Die Kurzarbeit hat auch steuerliche Auswirkungen. Nicht nur beim betroffenen Arbeitnehmer, sondern auch für Arbeitgeber bei der Gewerbesteuer.
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