Gewerbliche Betreiber von Geldspielautomaten: Keine Steuerbefreiung für Umsätze (BFH)
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat durch Urteil vom 10. November 2010 XI R 79/07 entschieden, dass die Umsätze eines gewerblichen Betreibers von Geldspielautomaten nicht nach § 4 Nr. 9 Buchst. b des Umsatzsteuergesetzes (UStG) steuerfrei sind und dass diese Vorschrift weder gegen Unionsrecht noch gegen das Grundgesetz verstößt.
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