Gewerblicher Grundstückshandel: Beurteilung nur nach objektiven Kriterien (BFH)
Gewerblicher Grundstückshandel liegt nicht allein deshalb vor, weil der Stpfl. seiner Gemeindebehörde und dem FA einen Gewerbebetrieb anmeldet und Dritten gegenüber erklärt, er sei gewerblicher Grundstückshändler.
Powered by Suchmaschinenoptimierung
