Gewinnübertragung oder Bildung einer Reinvestitionsrücklage
§ 6b EStG ermöglicht unter Einhaltung der in § 6b Abs. 4 EStG genannten Voraussetzungen die Übertragung stiller Reserven aus der Veräußerung bestimmter Wirtschaftsgüter auf gesetzlich definierte Reinvestitionsobjekte. Die Vorschrift ist sehr praxisrelevant. In letzter Zeit haben sich wesentliche neue Rechtsentwicklungen und Erkenntnisse zu diesem Bereich ergeben, u. a. durch das Steueränderungsgesetz 2015.
Powered by Steuernachrichten
