Grenzgängereigenschaft nach DBA-Schweiz: Nichtrückkehrtage (BFH)
Bei der Anwendung der Grenzgängerregelung in Art. 15a DBA-Schweiz 1971/1992 zählen Dienstreisetage mit Übernachtungen im Ansässigkeitsstaat zu den "Nichtrückkehrtagen". Eintägige Dienstreisen in Drittstaaten führen nicht zu Nichtrückkehrtagen.
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